AGB

Allgemeines

 

Für alle Leistungen von Eastermoon Tattoo an Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Absprachen können individuell getroffen werden.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Partei verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

 

 Ich behalte mir das Recht vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet abzulehnen, insbesondere für politische Wunschmotive.

 

Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben. Zudem werde ich ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.

 

 

Terminvereinbarung und Anzahlung

 

Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen, somit geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. 

 

Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung von mindestens 50 € bzw. 100 € zu leisten, die bei dem letzten Tattootermin gegenverrechnet wird. 

 

Bei einer Absage eines Termins bis 5 Tage vor der geplanten Sitzung gilt die Anzahlung weiterhin für einen neuen Tattootermin.

 

Bei Storno bis 5 Tage vor dem geplanten Tattootermin wird die Anzahlung ausbezahlt, jedoch kann eine Aufwandsentschädigung (für Zeichnungen, Entwürfe, etc.) verrechnet werden.

 

Werde ich nicht bis 5 Tage vor dem Termin über Storno bzw. Terminverlegung informiert, behalten ich die Anzahlung ein.

 

Im Falle von Krankheit wird die Anzahlung nur gutgeschrieben, wenn ein ärztliches Attest (Kopie reicht aus) vorgelegt wird. Ansonsten wird keine Anzahlung zurückgezahlt.

 

Es wird nach jeder Sitzung eigens abgerechnet.

 

Sollte es zu Problemen mit dem Kunden kommen (Unzuverlässigkeit, Beleidigung oder Ähnliches), die aus meiner Sicht nicht zu lösen ist, werde ich, falls bereits ein Termin vereinbart war, diesen stornieren, und behalten mir das Recht vor, dem Kunden die Anfertigung einer speziellen Zeichnung sowie die Beratung in Rechnung zu stellen.

 

 

Der Termin

 

Ich bitte darum, dass jeder Kunde pünktlich zum Termin erscheint.

Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitte ich um eine rechtzeitige Benachrichtigung.

Bekomme ich keine Info, dass sich der Kunde verspätet, gebe ich jedem Kunden 15 Minuten Zeit, doch zu dem vereinbarten Termin zu kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Termin als nichtig.

Sollte die Tätowierung später trotzdem noch Zustande kommen, gilt das als neuer Termin und beinhaltet deshalb eine neue Anzahlung.

 

Ein gewisses Maß an Körperhygiene wird vorausgesetzt.

 

Jeder Kunde hat das Recht eine Begleitperson zu seinem Termin mitzubringen.

Wenn der Kunde gerne mehr als eine Begleitperson mitbringen möchte, müssen wir vorab darüber informiert werden und zustimmen.

 

 

Pflichten des Kunden:

 

24 Stunden vor dem Tätowiertermin sollte der Kunde keinen Alkohol, Drogen oder blutverdünnende Medikamente (Aspyrin) zu sich genommen haben, da diese Substanzen die Blutgefäße erweitern und man dadurch beim Tätowieren stark bluten könnte und somit die Farbe nicht richtig in die Haut gebracht werden kann. Die letzte Einnahme von Antibiotika darf nur bis 2 Wochen vor dem Tattootermin erfolgen.

 

Ich tätowiere keine Kunden die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen. Sollte der Kunde sich nicht daran halten, wird der Tätowiervorgang vor Ort abgebrochen und ich behalte mir das Recht vor, die Materialkosten sowie weitere entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.

 

 

Einverständniserklärung

 

Jeder Kunde muss bevor es zu einer Tätowierung kommen kann eine Einverständniserklärung unterzeichnen.

 

Der/Die Unterzeichnende bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift ausdrücklich, dass er/sie aus freiem Willen tätowiert werden möchte, und dass dieser Vorgang für immer ist.

 

Der Kunde ist verpflichtet, mich über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.). Sollte dies nicht passieren, übernehme ich keinerlei Haftung für Folgeschäden.

 

Der/Die Unterzeichnende hat den Datenschutz und die AGB zur Kenntnis genommen und gibt hiermit das Einverständnis.

 

Der/Die Unterzeichnende bestätigt, dass er/sie alle Punkte verstanden und wahrheitsgemäß beantwortet hat.

 

 

Die Fertigstellung des Tattoos

 

Wenn der Kunde die Sitzung vor der Hälfte der geplanten Sitzungsdauer abbrechen sollte, erlaube ich mir eine Entschädigung von € 100,- einzufordern.

 

 

Nachstechen

 

Das Nachstechen ist eine Leistung, die ich meinen Kunden biete, um eventuelle Mängel an einem Tattoo ausbessern zu können.

 

Ich empfehle, mir das abgeheilte Tattoo nach ca. 4 -6 Wochen im Tattoostudio zu zeigen.

 

Nachstechtermine müssen innerhalb von 3 Monaten vereinbart werden. 

 

Das Nachstechen ist bis auf einige Ausnahmen gratis.

 

Die Garantie erlischt:

  • wenn offensichtlich ist, dass die Tätowierung nicht einwandfrei gepflegt wurde oder ein anderes Pflegeprodukt benutzt wurde als von mir verschrieben und dadurch beispielsweise Farbverlust entstanden ist.
  • Sie erlischt auch, wenn der Kunde einen Termin zum Nachstechen hat, diesen aber nicht wahrnimmt oder erst verspätet absagt und nochmal einen neuen Termin möchte.
  • Ausgenommen sind auch Finger-, Hand- und Fußsohlentätowierungen, weil man von vornherein davon ausgehen muss, dass die Farbe nicht hält. In diesem Fall muss der Kunde anteilig für das Nachstechen zahlen.
  • Auch wenn die Frist für das kostenlose Nachstechen überschritten wird, biete ich  jedem Kunden die Möglichkeit, das Tattoo trotzdem bei mir nachstechen zu lassen. Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei den Ausnahmetätowierungen, der Kunde muss anteilig für das Nachstechen zahlen. Der Preis für dieses Nachstechen setzt sich aus dem dafür benötigten Zeitaufwand zusammen.

 

 

Hygiene

 

Es versteht sich von selbst, dass ich streng nach den geltenden Hygienevorschriften arbeite.  

 

Ich verwende ausschließlich steril verpackte Nadeln und sterilisiertes Maschinenzubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel. Des Weiteren benutze ich nur Tattoo-Farben gemäß der RAPEX-Liste die EU-konform sind.

 

 

Pflege des Tattoos

 

Ich informiere jeden Kunden ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung seines/ihres Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird vor oder nach dem Tätowieren ausgehändigt, und ich stehe jederzeit für Fragen zur Verfügung. Des Weiteren werden Kunden im Vorhinein über die Risiken des Tätowierens informiert .

PFLEGE - sandra-eastermoons Webseite! (eastermoontattoo.at

 

 Ich übernehme keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.

 

Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es zu Komplikationen kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Zur Vermeidung gehört eine richtige Pflege der Wunde.

 

Sollten Komplikationen in Folge einer Tätowierung ärztlich behandelt werden müssen, so übernehmen die Krankenkassen NICHT die Kosten.

 

Eine gesundheitlich unbedenkliche Komplikation ist „BlowOut“. „BlowOut“ bedeutet, dass die Farbe in der Haut ähnlich wie bei Tinte auf dem Löschpapier „verläuft“. Das ist grundsätzlich nie auszuschließen und bindet sich schlicht im Bindegewebe. Dem Tätowierer ist es nicht möglich, dieses Risiko im Vorfeld auszuschließen.

 

 

Bezahlung

 

Nachdem das Tattoo vollendet wurde, ist die Bezahlung direkt mit Bargeld, sowie in voller Höhe zu entrichten.

 

 

Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Der Wert der Gutscheine kann nicht ausbezahlt werden, sondern gilt ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages.

 

Der Preis für ein Tattoo wird immer individuell festgelegt und kann auch bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen abweichen. Hauptsächlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle, eventuellen Veränderungen und technischem Grad des Motives.

 

Bis zu einem Tattoowert von € 100.- ist das Nachstechen inklusive (hier gelten die Regelungen vom # NACHSTECHEN)

 

 

Neu erstellte Aktionen können nachträglich nicht auf bereits bestehende Termine angewendet werden.

 

Zu meiner Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives, sondern auch die Beratung des Kunden und die Anfertigung spezieller Zeichnungen für den Kunden. Im Normalfall sind diese Leistungen bereits im Tattoopreis enthalten. In speziellen Fällen können diese Leistungen separat in Rechnung gestellt werden.

 

Sollte es wiederholt auftreten, dass sich ein Kunde mehrere Zeichnungen/Designs anfertigen lässt, sich diese aber nicht stechen lässt, obwohl er sie als „gut“ befunden hat, behalten ich mir das Recht vor, dem Kunden diese Zeichnungen in Rechnung zu stellen.

 

 

Bildrechte:

 

Die Tattoomotive werden fast ausschließlich selber entworfen, außer der Kunde wünscht ein ganz spezielles Motiv, dessen Vorlage er bereits besorgt hat.

 

Selbstgezeichnete Tattoovorlagen sind Eigentum von Eastermoon Tattoo und dürfen nur nach Absprache weiterverwendet oder mitgenommen werden.

 

Wenn ich das Motiv auf der Haut des Kunden fertig gestellt habe, machen ich davon vor Ort eine Aufnahme (Foto/Video), die ich für Werbezwecke verwenden darf.        

Der Kunde hat die Möglichkeit dieses Recht in der Einverständniserklärung zu wiederrufen.

 

 

Datenschutz

 

Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind.

Eastermoon Tattoo verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen, und die Daten, ohne schriftliche Einwilligung des Kunden, nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben .

 

Einverständniserklärung - sandra-eastermoons Webseite! (eastermoontattoo.at)

 

 

 Haftungsausschluss

 

Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. Neurodermitis, HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.).

Das Tattoo Studio kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios.

 

Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung mit den AGBs einverstanden und bestätigt somit den Vertragsabschluss.

 

Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen Eastermoon Tattoo sowie den Lieferanten von Eastermoon Tattoo geltend zu machen.